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Die Stadt Bonn erhebt seit dem 1. Juli 2015 eine "Beherbergungssteuer" in Höhe von 5 % auf den Brutto-Logis-Preis auf alle privaten Übernachtungen.

Ausgenommen von der Steuer sind solche Übernachtungen, die insbesondere mit der Berufs- und Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen oder sonstigen zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind.


Für die Befreiung von der Beherbergungssteuer

müssen Sie als Gast dem Hotel einen schriftlichen Nachweis erbringen, welcher durch den Arbeitgeber erfolgen und diese Informationen enthalten muss:

- Name der Mitarbeiterin/ des Mitarbeiters

- das Geburtsdatum

- den Beherbergungszeitraum

Information der Bundesstadt Bonn erhalten Sie : https://www.bonn.de/vv/produkte/Beherbergungssteuer.php